Forstwirt/Forstwirtin
Anerkannt durch Verordnung vom 23. Januar 1998 (BGBl. I S. 206)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Arbeitsgebiete
Das Arbeitsgebiet des Forstwirts/der Forstwirtin erstreckt sich auf die
Erhaltung, Pflege und Schutz des Waldes sowie seine nachhaltige und
pflegliche Nutzung.
Forstwirte/Forstwirtinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und der Ergonomie am Arbeitsplatz auszuführen:
Berufliche Fähigkeiten
- Begründen, Schützen und Pflegen von Waldbeständen,
- Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume,
- Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen,
- Ernten, Vermessen und Sortieren von Holz,
- Bringen und Lagern von Holz,
- Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten,
- Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten.
- Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge.
Link - Forstliches Bildungszentrum Gehren (über Logo THÜRINGENFORST):