Forstwirt/Forstwirtin

Anerkannt durch Verordnung vom 23. Januar 1998 (BGBl. I S. 206)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Arbeitsgebiete

Das Arbeitsgebiet des Forstwirts/der Forstwirtin erstreckt sich auf die Erhaltung, Pflege und Schutz des Waldes sowie seine nachhaltige und pflegliche Nutzung.

Forstwirte/Forstwirtinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und der Ergonomie am Arbeitsplatz auszuführen:

Berufliche Fähigkeiten

Link - Forstliches Bildungszentrum Gehren (über Logo THÜRINGENFORST):

Logo Forst

zurück zur Übersicht ForstQuelle: http://www.bibb.de