Industrieelektriker/Industrieelektrikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 28. Mai 2009, (BGBl Jg. 2009 Teil I Nr.29)
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Arbeitsgebiete
Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Betriebstechnik sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie installieren elektrische Systeme und Anlagen. Sie nehmen diese in Betrieb, betreiben sie und führen an ihnen Wartungsarbeiten durch.
Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie stellen elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb.
Berufliche Fähigkeiten
- bearbeiten, montieren und verbinden mechanische Komponenten und elektrische Betriebsmittel,
- prüfen und analysieren elektrische Funktionen und Systeme,
- führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch,
- beurteilen die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
- berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit,
- dokumentieren die Produktionsdaten,
- stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.
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