Industrieelektriker/Industrieelektrikerin

Anerkannt durch Verordnung vom 28. Mai 2009, (BGBl Jg. 2009 Teil I Nr.29)

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Arbeitsgebiete

Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Betriebstechnik sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie installieren elektrische Systeme und Anlagen. Sie nehmen diese in Betrieb, betreiben sie und führen an ihnen Wartungsarbeiten durch.

Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen der Fachrichtung Geräte und Systeme sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Sie stellen elektronische Komponenten, Geräte und Systeme nach Kundenanforderungen her und nehmen sie in Betrieb.

Berufliche Fähigkeiten

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