Bürokaufmann / Bürokauffrau
Anerkannt durch Verordnung zur Berufsausbildung zum Bürokaufmann/ zur Bürokauffrau vom 13.02.1991
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Arbeitsgebiete
Bürokaufleute erledigen alle kaufmännisch-verwaltenden und organisatorischen
Tätigkeiten innerhalb eines Betriebes, einer Behörde oder eines Verbandes und
sorgen dafür, dass die betrieblichen Informations- und Kommunikationsflüsse reibungslos funktionieren.
Sie arbeiten in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche.
Berufliche Fähigkeiten
- Bürokaufleute übernehmen in Betrieben und Institutionen organisatorische und
kaufmännisch verwaltende Tätigkeiten.
- Sie erledigen die Buchhaltung, erstellen Lohn-und Gehaltsabrechnungen und wickeln den Schriftverkehr z.B. mit Lieferanten und Kunden ab.
- Darüber hinaus schreiben sie Rechnungen, überwachen Zahlungseingänge und leiten ggf. Mahnverfahren ein.
- In der Lagerwirtschaft prüfen sie die eintreffende Ware und kontrollieren die Lagerbestände.
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