Fachlagerist / Fachlageristin
Anerkannt durch die Verordnung vom 26. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1887); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Arbeitsgebiete
Fachlageristen / Fachlageristinnen sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben
umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.
Berufliche Fähigkeiten
- nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere,
- transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu,
- packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung,
- führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch,
- kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu Ladeeinheiten zusammen,
- kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben,
- verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an,
- nutzen und pflegen Arbeits- und Fördermittel,
- wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme sowie arbeitsplatzbezogene Software an,
- stimmen ihre Arbeit im Team kundenorientiert ab,
- beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung,
- wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit.
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