Fachlagerist / Fachlageristin

Anerkannt durch die Verordnung vom 26. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1887); veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 56, Nr. 236a vom 11.12.2004

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Arbeitsgebiete

Fachlageristen / Fachlageristinnen sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen Tätigkeiten im Rahmen des Güterumschlags und der Güterlagerung.

Berufliche Fähigkeiten

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