Verkäufer / Verkäuferin
Anerkannt durch Verordnung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1806)
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Arbeitsgebiete
Verkäufer und Verkäuferinnen sind in Handelsunternehmen mit
unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählen der Verkauf sowie die vor- u.
nachbereitenden Arbeiten in beratungs- und selbstbedienungsorientierten
Betrieben.
Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und -lagerung,
Service an der Kasse, Verkaufsförderung, Bestandspflege und Inventur.
Berufliche Fähigkeiten
- verkaufen Waren und Dienstleistungen,
- informieren und beraten Kunden und bieten Service an,
- setzen Warenkenntnisse ein,
- platzieren und präsentieren Waren im Verkaufsraum,
- wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
- kontrollieren und pflegen Warenbestände,
- bedienen die Kasse und rechnen die Kasse ab,
- wirken bei der Warenannahme und -kontrolle mit,
- zeichnen Waren aus und lagern sie,
- nutzen warenwirtschaftliche Kennziffern,
- arbeiten team-, kunden- und prozessorientiert und setzen dabei ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein,
- wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.
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