Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr
Abschluss und Ziele
Eine Ausbildung im Berufsvorbereitungsjahr ermöglicht den
Schülern, die ohne Schulabschluss die Regelschule bzw.
die Förderschule verlassen, ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen
und einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zu erwerben. Außerdem wird ihnen berufliches Grundwissen in verschiedenen Berufsfeldern vermittelt.
Abschlüsse:
BVJ1
- Erfüllung der Berufsschulpflicht
- Bei erfolgreichem Abschluss wird der Hauptschulabschluss zugesprochen.
BVJ2
- Erfüllung der Berufsschulpflicht
- Bei entsprechenden Voraussetzungen kann die Zugangsvoraussetzung zum Besuch des BVJ 1 zugesprochen werden.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres haben die Schüler die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen oder eine weiterführende Schulform (z. B. die Berufsfachschule) zu besuchen.
Organisationsformen
Das Berufsvorbereitungsjahr wird auf der Grundlage der unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen in folgenden Formen angeboten:
- Berufsvorbereitungsjahr 1 (BVJ 1)
Für Schüler ohne Hauptschulabschluss, die nach Ende der
Vollzeitschulpflicht mindestens die Klassenstufe 8 der Regelschule
oder die Klassenstufen 9 oder 10 der Förderschule für Lernbehinderte
erfolgreich abgeschlossen haben und in keinem Berufsausbildungsverhältnis
stehen.
- Berufsvorbereitungsjahr 2 (BVJ 2)
Für Schüler ohne Hauptschulabschluss, die nach Ende der
Vollzeitschulpflicht die Klassenstufe 8 nicht erreicht haben und
in keinem Berufsausbildungsverhältnis stehen. Nach dem Besuch des
BVJ 2 kann ihnen ein weiteres Jahr im BVJ 1 angeboten werden.
Es wird an 3 Unterrichtstagen theoretischer und an 2
Unterrichtstagen fachpraktischer Unterricht entsprechend der gewählten
Berufsfeldkombination erteilt. Während des Schuljahres wird ein
Betriebspraktikum absolviert.
Berufsfeldkombinationen
Das BVJ wird in den Berufsfeldkombinationen Metalltechnik; Elektrotechnik; Holztechnik
und Gesundheit angeboten.
Anmeldung
Die Anmeldung sollte bis zum 30.Juni des jeweiligen Jahres erfolgen.
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