Informationen zur Fachoberschule
Abschluss und Ziele
Ziel ist es, Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss zur
Fachhochschulreife zu führen.
Die Fachoberschule spricht vor allem junge Menschen an, die sich nach
dem Erwerb des Realschulabschlusses eine höhere Allgemeinbildung aneignen
wollen und lukrativere Arbeitsverhältnisse suchen.
Sie ist auch jungen Menschen zu empfehlen, die nach abgeschlossener
Berufsausbildung ein Studium aufnehmen oder sich bessere
Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf sichern wollen.
Die Fachoberschule vermittelt allgemeine und fachtheoretische Kenntnisse in den
Fachrichtungen
- Wirtschaft und Verwaltung
- Gesundheit und Soziales
Zugangsvoraussetzungen
Die Aufnahme in die Klassenstufe 11 setzt voraus:
- den Realschulabschluss oder einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss.
Die Aufnahme in die Klassenstufe 12 setzt zusätzlich voraus:
- den Abschluss eines einschlägig anerkannten Ausbildungsberufes.
oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 2 jährige einschlägige
Berufserfahrung.
Organisationsformen
Der Unterricht wird im Klassenverband in Vollzeit erteilt. In
der Klassenstufe 11 wird der Unterricht durch Praktika ergänzt.
Vor Beginn des Praktikums im Betrieb
muss ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Praktikumsdurchführung vorliegen, das nicht
älter als drei Monate sein darf.
Ablauf:
ca. 6 Wochen Unterricht und 6 Wochen Praktikum im Wechsel
Besonderheiten:
Fachrichtung Gesundheit und Soziales
Insgesamt durchläuft der Praktikant 3 verschiedene soziale Einrichtungen. Für die Durchführung von Praktika in dieser Fachrichtung sind Nachweise über Hepatitis A und B Impfungen zu erbringen.
Weiterhin ist die Vorlage eines aktuellen Gesundheitspasses erforderlich.
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Das Praktikum in diesem Bereich findet in einem Unternehmen statt.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel bis zum 31.März des jeweiligen Jahres.
BAföG
Die Ausbildung ist entsprechend § 2 BAföG förderfähig.
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf
Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche
Staatsangehörigkeit, Eignung und ein bestimmtes
Höchstalter.
Während der Ausbildung können die Schüler der
Fachoberschule BAföG (auf Antrag) in Abhängigkeit von den
Einkommensverhältnissen erhalten. Diese beinhalten das eigene Einkommen des Schüler sowie das Einkommen ihres Ehegatten und ihrer Eltern.
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