Informationen zur Fachoberschule

Abschluss und Ziele

Ziel ist es, Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss zur Fachhochschulreife zu führen.
Die Fachoberschule spricht vor allem junge Menschen an, die sich nach dem Erwerb des Realschulabschlusses eine höhere Allgemeinbildung aneignen wollen und lukrativere Arbeitsverhältnisse suchen.
Sie ist auch jungen Menschen zu empfehlen, die nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufnehmen oder sich bessere Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf sichern wollen.

Die Fachoberschule vermittelt allgemeine und fachtheoretische Kenntnisse in den

Fachrichtungen

Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme in die Klassenstufe 11 setzt voraus:

Die Aufnahme in die Klassenstufe 12 setzt zusätzlich voraus:

oder

Organisationsformen

Der Unterricht wird im Klassenverband in Vollzeit erteilt. In der Klassenstufe 11 wird der Unterricht durch Praktika ergänzt.
Vor Beginn des Praktikums im Betrieb muss ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Praktikumsdurchführung vorliegen, das nicht älter als drei Monate sein darf.

Ablauf:

ca. 6 Wochen Unterricht und 6 Wochen Praktikum im Wechsel

Besonderheiten:

Fachrichtung Gesundheit und Soziales
Insgesamt durchläuft der Praktikant 3 verschiedene soziale Einrichtungen. Für die Durchführung von Praktika in dieser Fachrichtung sind Nachweise über Hepatitis A und B Impfungen zu erbringen. Weiterhin ist die Vorlage eines aktuellen Gesundheitspasses erforderlich.

Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Das Praktikum in diesem Bereich findet in einem Unternehmen statt.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in der Regel bis zum 31.März des jeweiligen Jahres.

BAföG

Die Ausbildung ist entsprechend § 2 BAföG förderfähig. Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein bestimmtes Höchstalter.
Während der Ausbildung können die Schüler der Fachoberschule BAföG (auf Antrag) in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen erhalten. Diese beinhalten das eigene Einkommen des Schüler sowie das Einkommen ihres Ehegatten und ihrer Eltern.

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